Erklärung zur Barrierefreiheit

Talent im Land ist bestrebt, seinen Webauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.talentimland.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
  • Manche Funktionen sind von Screenreadern nicht ausreichend lesbar.
  • Bilder und Grafiken haben teilweise keinen Alt-Text.
  • PDF-Dateien, die auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden, sind nicht barrierefrei.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel.
  • Es sind keine Gebärdensprachen-Videos verfügbar.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache verfügbar.
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist nur eingeschränkt möglich.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für die aktuelle Programmarbeit nicht relevant sind.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.09.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.11.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wem Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.talentimland.de auffallen oder wer Fragen zum Thema Barrierefreiheit hat, kann sich gerne bei uns melden. Unsere Kontaktdaten befinden sich unter https://talentimland.de/service/#kontakt.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, kann man sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten befinden sich unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf die Anfrage reagiert wird, kann man sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist wie folgt zu erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.