Ich bin erst seit Kurzem in Deutschland und habe die Zeugnisse aus meinem Heimatland nicht mehr. Kann ich mich trotzdem für Talent im Land bewerben?

Ja, eine Bewerbung ist trotzdem möglich. Wichtig ist, dass die Schule, die jetzt besucht wird, die Kompetenzen und Kenntnisse einordnet. Sofern vorhanden, können beispielsweise die Ergebnisse der in Baden-Württemberg seit 2016 eingeführten Potenzial- & Perspektiven-Analyse 2P im zweiten Bewerbungsschritt hochgeladen werden.

Ich habe in Deutschland keinen gesicherten Aufenthaltsstatus, sondern nur eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Duldung. Kann ich mich trotzdem für Talent im Land bewerben?

Ja, eine Bewerbung ist trotzdem möglich, sofern ein Schulbesuch stattfindet. Wichtig ist, dass wir eine Nachricht über Änderungen im Aufenthaltsstatus bekommen.

Eine Aufnahme in unser Stipendienprogramm hat jedoch per se keinerlei Einfluss auf den ausländerrechtlichen Status. Ein Anspruch auf weiteren Aufenthalt in Deutschland kann aus dem Stipendium nicht abgeleitet werden.