Werden staatliche Leistungen wie Hartz IV / ALG II oder Schüler-BAföG gekürzt, wenn ich ein Stipendium bekomme?
Das Stipendiengeld von Talent im Land darf nicht auf staatliche Leistungen wie ALG II / HartzIV oder Schüler-BAföG angerechnet werden. Lediglich auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird das Stipendiengeld anteilig angerechnet.