Ich habe in Deutschland keinen gesicherten Aufenthaltsstatus, sondern nur eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Duldung. Kann ich mich trotzdem für Talent im Land bewerben?

Ja, eine Bewerbung ist trotzdem möglich, sofern ein Schulbesuch stattfindet. Wichtig ist, dass wir eine Nachricht über Änderungen im Aufenthaltsstatus bekommen.

Eine Aufnahme in unser Stipendienprogramm hat jedoch per se keinerlei Einfluss auf den ausländerrechtlichen Status. Ein Anspruch auf weiteren Aufenthalt in Deutschland kann aus dem Stipendium nicht abgeleitet werden.